Produkte und Fragen zum Begriff Nutzungsrecht:
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Enthaltene Programme Word 2013 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2013 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2013 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2013 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2013 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Das neue Office wurde von Grund neu konzipiert. Die Oberfläche präsentiert sich klarer, übersichtlicher und angenehm für das Auge. Wer mit den älteren Versionen gearbeitet hat, wird es zu Beginn etwas ungewöhnlich finden, sich aber sehr schnell zurechtfinden. Der neue Look ist für verschiedenste Hardwareprodukte optimiert worden, von kompakten, touchfähigen Tablets und Ultrabooks bis hin zu leistungsstarken All-in-One-Systemen mit großen HD-Bildschirmen. Alle Office-Anwendungen zeichnen sich durch ein minimalistisches Design und intuitive Touch- und Schreibwerkzeuge aus. In Kombination mit einem kostenlosen Microsoft-Konto bietet Office 2013 zahlreiche Vorteile einer mit der Cloud verbundenen Anwendung, beispielsweise um Dokumente online zu speichern und auszutauschen. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Microsoft Office Professional 2010 Retail-Box Microsoft Office 2010 Professional DVD Retail Box Vollversion Deutsch inkl. Zweitnutzungsrecht für ein tragbares Gerät des selben Nutzers. Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Publisher 2010 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität. Access 2010 - Verfolgen Sie wichtige Informationen und erstellen Sie Berichte mit einfach verwendbaren Datenbanktools. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Media Less Kit: Diese Version kann nur dann eingesetzt werden, wenn Sie einen Office Ready PC mit vorinstallierten Office 2007 (60 Tage Version) erworben haben. Nicht funktionsfähig mit der downloadbaren Testversion, OEM und Retail Box (FPP). Bitte beachten Sie, das der optionale Backup-Datenträger (Download und physikalisches Medium) bei Microsoft ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr zur Verfügung steht. MLK-Lizenzierung: Bitte beachten Sie, dasS der Download (ab dem 30. Juni 2012 nicht mehr verfügbar ist) oder die Bestellung des physikalischen Datenträgers nur für Kunden bestimmt sind, welche einen sogenannten "Office Ready" PC mit einer vorinstallierten Office 2007 Testversion gekauft haben. Diese Vorinstallation bildet die lizenzrechtliche Grundlage für den MLK. Ein MLK ohne Vorinstallation ist einzeln keine gültige Lizenz! Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP SP2 oder höher, kein Windows 8 Betriebssystem: 32/64-bit Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Mit Microsoft Office 2016 hat Microsoft die Office-Suite zeitgemäßer gestaltet und die traditionellen Anwendungen Word, Excel, Powerpoint und OneNote für eine flexiblere und bequemere Arbeit an moderne Arbeitsbedingungen anpasst. Die Vernetzung der Nutzer mittels Cloud und Cross-Platform-Kompatibilität steht beim neuen Office 2016 im Mittelpunkt. Benutzer können die Office-Programme über verschiedene Plattformen hinweg verwenden und Dokumente in Echtzeit gleichzeitig und optimal bearbeiten. Eine eigene Office-2016-Version für Tablets und Smartphones, die mit Touch-Eingabe auf die Bedienungsweise der einzelnen Geräte hin optimiert ist bietet zusätzlich die Möglichkeit auch unterwegs zu arbeiten. An der Bedienung der Windows-Version von Office 2016 wird sich hingegen nichts ändern: Haupteingabegeräte bleiben weiterhin Tastatur und die Maus. Neu in Office von Microsoft 2016: Seit den vergangenen Jahren bewegt sich Microsoft mit Diensten wie Office Online oder Office 365 immer stärker in Richtung Cloud Computing. MS Office 2016 baut auf diesem web-basierten Ansatz auf und bietet unter anderem die folgenden Features: Einfacherer Zugang zu Dokumenten: Benutzer können Dateien jederzeit in der Cloud öffnen, bearbeiten, speichern und von verschiedenen Geräten darauf zugreifen. Echtzeit-Vernetzung: Benutzer der Desktop-Anwendungen können gleichzeitig Dokumente (z.B. in Word) bearbeiten und in Echtzeit nachvollziehen, woran die Kollegen arbeiten. Lernfähige Anwendungen: Die einzelnen Programme der Office-Suite lernen mit und analysieren anhand von regelmäßig wiederkehrenden Mustern die Arbeitsweise des Benutzers. Tell Me: Der Such-Assistent vereinfacht die Suche nach bestimmten Funktionen. Benutzer müssen die Befehle nicht mehr in der Taskleiste suchen, sondern können die gewünschte Funktion einfach in eine Suchbox eingeben. Clutter: Das Feature anaylsiert den Email-Verkehr in Outlook und säubert den Posteingang, indem Nachrichten mit niedriger Prioriät in einem neuen "Clutter-Ordner" abgelegt werden. Insights: Ein weiteres Such-Feature, das mit der Microsoft Suchmaschine Bing verknüpft. Mit Insights können Benutzer Kontext-Informationen (z.B. Bilder, Wikipedia-Einträge) zu einzelnen Begriffen anzeigen ohne die Office-Anwendung zu verlassen. Neuer Bildschirmhintergrund: Das "Black Theme" bietet einen dunkleren Bildschirmhintergrund und soll vor allem bei längeren Arbeiten die Augen schonen. Word: Dokumente freigeben und in Echtzeit mit anderen zusammenarbeiten. Mit der Funktion ?Intelligente Suche" suchen Sie Informationen im Web, ohne Word verlassen zu müssen. Excel: Sechs neue Diagrammtypen erleichtern die Visualisierung komplexer Daten. Die Funktion ?Empfohlene Diagramme" erleichtert es, Daten komfortabler zu präsentieren. Die Prognosefunktion gestattet einen Blick auf zukünftige Entwicklungen. PowerPoint: Zahlreiche Neuerungen erleichtern das Ausrichten von Objekten und die Farbwahl. Die verbesserte Konfliktlösung vereinfacht das Beheben von Problemen, die bei der gemeinsamen Bearbeitung auftreten können. OneNote : Erweitern Sie Ihre Notizen um Webseiten und Links, fügen Sie Bilder und Videos ein, integrieren Sie Tabellen, verknüpfen Sie Dateien und greifen Sie von allen Geräten, auf denen OneNote installiert ist, auf Ihre Notizen zu. Auf Geräten mit Touch-Steuerung können Sie mit Ihren Fingerspitzen oder einem Stift malen, radieren und schreiben. Outlook: E-Mail-, Kontakt- und Aufgabenverwaltung: Das Versenden von E-Mail-Anlagen ist aufgrund der Anzeige der zuletzt verwendeten Elemente noch einfacher ? ganz gleich, ob die Dateien lokal oder in der Cloud gespeichert sind. Die Funktion ?Clutterâ spart kostbare Zeit, indem Nachrichten mit geringer Priorität in einen eigenen Ordner verschoben werden. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des N...
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Microsoft Office 2007 Professional Edition + Deutsche Vollversion - Lizenz MLK (MediaLessKit ohne CD) Microsoft Office 2007 Professional enthält folgende Anwendungen: Microsoft Word 2007 Microsoft Excel 2007 Microsoft Outlook 2007 mit Business Contact Manager Microsoft PowerPoint 2007 Microsoft Publisher 2007 Microsoft Access 2007 Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach dem Urheberrecht (UrhG) erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Enthaltene Programme Word 2010 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um. Excel 2010 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse. PowerPoint 2010 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen. OneNote 2010 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort. Outlook 2010 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden. Microsoft Office 2010 bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten, im Büro, zuhause oder in der Schule Ihr Bestes zu geben. Beeindrucken und inspirieren Sie Ihr Publikum mit einer visuellen Präsentation Ihrer Ideen. Sie können von überall auf der Welt mit anderen zusammenarbeiten und haben stets Zugriff auf Ihre Dateien. Mit Office 2010 behalten Sie den Überblick, erzielen beachtliche Ergebnisse und halten dabei Ihren Terminplan ein. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach dem Urheberrecht (UrhG) erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Microsoft Exchange Server 2016 Standard Device CAL Volumenlizenz Hinweis: Dieses Produkt ist von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, da es individuell nach Bestellung auf Sie registriert wird. Ebenso besteht kein Anspruch auf Widerruf, da das Produkt ausschließlich für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Unternehmerische Häfen , Verschiedene Hafenverwaltungsmodelle in der Welt ermöglichen es der Hafenverwaltung, die ursprünglich mit den Terminals vereinbarten Bedingungen für die Erbringung von Lager- und Umschlagdiensten schnell neu zu bewerten, im Allgemeinen durch einfache Neuverhandlung der Vertragsklauseln (in Bezug auf Fristen, zugewiesene Flächen, Tarife usw.). In diesem Sinne ist das derzeit im brasilianischen Hafensektor vorherrschende Rechtsmodell des Pachtvertrags, das dem Pächter ein ausschließliches und praktisch unveränderliches Nutzungsrecht an der gepachteten Fläche für die gesamte Vertragsdauer garantiert, für Hafendienste nicht optimal geeignet, da es eine rasche Neubewertung der Bedingungen und eine Neuordnung der Flächen im Hafen erschwert oder gar unmöglich macht. Nach einer eingehenden Untersuchung des Themas präsentiert der Autor einen Vorschlag zur Umstrukturierung des derzeitigen Rechtsmodells, damit dieses neue Modell zu einer größeren Autonomie und Effizienz der öffentlichen Hafenverwaltungen führen kann, was sich positiv auf die Logistikketten und Transportsysteme des Landes auswirkt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Folgende Programme sind enthalten: Word 2007, Excel 2007, PowerPoint 2007, Publisher 2007, Access 2007, Outlook 2007 mit Business Contact Manager Systemvoraussetzungen: Microsoft Windows XP Service Pack (SP) 2 der höher bzw. Microsoft Windows Server 2003 (oder höher) erforderlich, kein Windows 8 Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Mit Microsoft Office 2021 LTSC Professional Plus erhalten Sie die aktuellsten und besten Versionen der Microsoft Office-Anwendungen. Die intuitive Oberfläche und die neuen Designvorlagen sorgen für ein optimales Arbeitserlebnis. Word, Excel, PowerPoint und Outlook sind in dieser Suite enthalten und ermöglichen Ihnen eine optimale Zusammenarbeit. Publisher ist eine weitere Anwendung, die in Microsoft Office 2021 LTSC Professional Plus enthalten ist. Publisher ist eine benutzerfreundliche App, mit der Sie in kürzester Zeit ansprechende Publikationen gestalten und drucken können - ganz ohne teure Desktoppublishing-Programme! Office LTSC ist die neueste unbefristete Version von Office für Kommerzielle Käufer und Verwaltungskunden, eine gerätebasierte Lizenz, die als einmaliger, unbefristeter Kauf verfügbar ist. Enthaltene Anwendungen: Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Publisher, Access, Teams, OneNote Für die Installation von Microsoft Office LTSC 2021 ist mindestens Windows 10 oder Windows Server 2019 oder höher als Betriebssystem notwendig. Weiterhin ist für die Installation und Aktivierung der Software eine Internetverbindung unerlässlich. Rechtssichere Übernahme aus bestehendem Volumenlizenzvertrag, inkl. Bestätigung der ordnungsgemäßen Übertragung als Beleg für Audit-Prüfungen. Rechtliche Informationen: Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 ? I ZR 129/08 ? UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) : Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein: Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben. Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber ? also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
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Mit Microsoft Office 2016 hat Microsoft die Office-Suite zeitgemäßer gestaltet und die traditionellen Anwendungen Word, Excel, Powerpoint und OneNote für eine flexiblere und bequemere Arbeit an moderne Arbeitsbedingungen anpasst. Die Vernetzung der Nutzer mittels Cloud und Cross-Platform-Kompatibilität steht beim neuen Office 2016 im Mittelpunkt. Benutzer können die Office-Programme über verschiedene Plattformen hinweg verwenden und Dokumente in Echtzeit gleichzeitig und optimal bearbeiten. Eine eigene Office-2016-Version für Tablets und Smartphones, die mit Touch-Eingabe auf die Bedienungsweise der einzelnen Geräte hin optimiert ist bietet zusätzlich die Möglichkeit auch unterwegs zu arbeiten. An der Bedienung der Windows-Version von Office 2016 wird sich hingegen nichts ändern: Haupteingabegeräte bleiben weiterhin Tastatur und die Maus. Neu in Office von Microsoft 2016: Seit den vergangenen Jahren bewegt sich Microsoft mit Diensten wie Office Online oder Office 365 immer stärker in Richtung Cloud Computing. MS Office 2016 baut auf diesem web-basierten Ansatz auf und bietet unter anderem die folgenden Features: Einfacherer Zugang zu Dokumenten: Benutzer können Dateien jederzeit in der Cloud öffnen, bearbeiten, speichern und von verschiedenen Geräten darauf zugreifen. Echtzeit-Vernetzung: Benutzer der Desktop-Anwendungen können gleichzeitig Dokumente (z.B. in Word) bearbeiten und in Echtzeit nachvollziehen, woran die Kollegen arbeiten. Lernfähige Anwendungen: Die einzelnen Programme der Office-Suite lernen mit und analysieren anhand von regelmäßig wiederkehrenden Mustern die Arbeitsweise des Benutzers. Tell Me: Der Such-Assistent vereinfacht die Suche nach bestimmten Funktionen. Benutzer müssen die Befehle nicht mehr in der Taskleiste suchen, sondern können die gewünschte Funktion einfach in eine Suchbox eingeben. Clutter: Das Feature anaylsiert den Email-Verkehr in Outlook und säubert den Posteingang, indem Nachrichten mit niedriger Prioriät in einem neuen "Clutter-Ordner" abgelegt werden. Insights: Ein weiteres Such-Feature, das mit der Microsoft Suchmaschine Bing verknüpft. Mit Insights können Benutzer Kontext-Informationen (z.B. Bilder, Wikipedia-Einträge) zu einzelnen Begriffen anzeigen ohne die Office-Anwendung zu verlassen. Neuer Bildschirmhintergrund: Das "Black Theme" bietet einen dunkleren Bildschirmhintergrund und soll vor allem bei längeren Arbeiten die Augen schonen. Word : Dokumente freigeben und in Echtzeit mit anderen zusammenarbeiten. Mit der Funktion „Intelligente Suche" suchen Sie Informationen im Web, ohne Word verlassen zu müssen. Excel : Sechs neue Diagrammtypen erleichtern die Visualisierung komplexer Daten. Die Funktion „Empfohlene Diagramme" erleichtert es, Daten komfortabler zu präsentieren. Die Prognosefunktion gestattet einen Blick auf zukünftige Entwicklungen. PowerPoint : Zahlreiche Neuerungen erleichtern das Ausrichten von Objekten und die Farbwahl. Die verbesserte Konfliktlösung vereinfacht das Beheben von Problemen, die bei der gemeinsamen Bearbeitung auftreten können. OneNote : Erweitern Sie Ihre Notizen um Webseiten und Links, fügen Sie Bilder und Videos ein, integrieren Sie Tabellen, verknüpfen Sie Dateien und greifen Sie von allen Geräten, auf denen OneNote installiert ist, auf Ihre Notizen zu. Auf Geräten mit Touch-Steuerung können Sie mit Ihren Fingerspitzen oder einem Stift malen, radieren und schreiben. Outlook : E-Mail-, Kontakt- und Aufgabenverwaltung: Das Versenden von E-Mail-Anlagen ist aufgrund der Anzeige der zuletzt verwendeten Elemente noch einfacher – ganz gleich, ob die Dateien lokal oder in der Cloud gespeichert sind. Die Funktion „Clutter“ spart kostbare Zeit, indem Nachrichten mit geringer Priorität in einen eigenen Ordner verschoben werden. Rechtliche Informationen: In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach §69b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind: 1. Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) 2. Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen). 3. Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befris...
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Was bedeutet Nutzungsrecht im Grundbuch?
Das Nutzungsrecht im Grundbuch bezieht sich auf das Recht einer Person, ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie zu nutzen, ohne jedoch Eigentümer zu sein. Dies kann beispielsweise ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht sein. Das Nutzungsrecht wird im Grundbuch eingetragen und kann sowohl durch Vertrag als auch durch gesetzliche Regelungen entstehen. Es ist wichtig, das Nutzungsrecht im Grundbuch zu vermerken, da es das Recht des Nutzungsberechtigten gegenüber Dritten absichert und somit rechtliche Klarheit schafft. In der Regel ist das Nutzungsrecht zeitlich begrenzt und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch übertragen oder verkauft werden.
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Was versteht man unter Nutzungsrecht?
Was versteht man unter Nutzungsrecht? Nutzungsrecht bezeichnet das Recht, ein bestimmtes Gut oder eine bestimmte Ressource in einem definierten Rahmen zu nutzen, ohne dabei das Eigentum daran zu erwerben. Es handelt sich um eine Art von Beschränkung des Eigentumsrechts, die es erlaubt, etwas zu nutzen, ohne es zu besitzen. Nutzungsrechte können für verschiedene Dinge gelten, wie zum Beispiel für Software, Immobilien oder geistiges Eigentum. Sie regeln, wie und in welchem Umfang eine Person oder Organisation etwas nutzen darf, ohne dabei die Rechte des Eigentümers zu verletzen.
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Wie unterscheidet sich das Besitzrecht von anderen Arten von Rechten, wie beispielsweise Eigentumsrecht, Nutzungsrecht oder geistigem Eigentumsrecht, und wie wirkt es sich auf verschiedene Bereiche wie Immobilien, geistiges Eigentum und persönlichen Besitz aus?
Das Besitzrecht bezieht sich auf die physische Kontrolle und den Gebrauch eines Gegenstandes, während das Eigentumsrecht das Recht auf den Besitz, die Nutzung und den Verkauf eines Gegenstandes umfasst. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Erlaubnis, einen Gegenstand zu nutzen, ohne ihn zu besitzen, während das geistige Eigentumsrecht den Schutz von Ideen, Erfindungen und kreativen Werken regelt. Im Bereich der Immobilien ermöglicht das Besitzrecht einer Person, ein Grundstück oder eine Immobilie zu kontrollieren und zu nutzen, auch wenn sie nicht der Eigentümer ist. Im Bereich des geistigen Eigentums ermöglicht das Besitzrecht einer Person, physische Kopien von Werken wie Büchern oder Musik zu besitzen, auch wenn sie nicht die Ur
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Wie kann man sicherstellen, dass man das Nutzungsrecht an geistigem Eigentum erhält, um es in verschiedenen Domänen wie Kunst, Musik, Literatur und Technologie zu verwenden?
Um das Nutzungsrecht an geistigem Eigentum zu erhalten, sollte man immer zuerst den Urheber kontaktieren und um eine schriftliche Genehmigung bitten. Es ist wichtig, die Bedingungen und Einschränkungen des Nutzungsrechts klar zu definieren und in einem Vertrag festzuhalten. Bei der Verwendung von geistigem Eigentum in verschiedenen Domänen ist es ratsam, sich über die spezifischen Gesetze und Richtlinien in jedem Bereich zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist auch empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß geregelt sind.
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Was ist das Nutzungsrecht für einen Kleingarten?
Das Nutzungsrecht für einen Kleingarten beinhaltet das Recht, den Garten für private Zwecke zu nutzen und zu bewirtschaften. Es umfasst in der Regel das Anpflanzen von Obst, Gemüse und Blumen sowie die Möglichkeit, eine Gartenhütte oder ähnliche Bauten zu errichten. Das Nutzungsrecht ist meist an bestimmte Regeln und Verpflichtungen gebunden, wie zum Beispiel die Pflege des Gartens und die Einhaltung von Ruhezeiten.
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Was ist ein ausschließliches Nutzungsrecht?
Was ist ein ausschließliches Nutzungsrecht? Ein ausschließliches Nutzungsrecht ist eine Form der Lizenzierung, bei der der Rechteinhaber einem anderen das Recht einräumt, ein bestimmtes Werk oder eine bestimmte Leistung in einer bestimmten Weise zu nutzen, während er selbst das Recht behält, es ebenfalls zu nutzen oder anderen zu erlauben, es zu nutzen. Das ausschließliche Nutzungsrecht gibt dem Lizenznehmer die exklusive Befugnis, das Werk zu nutzen, was bedeutet, dass niemand anderes ohne Zustimmung des Rechteinhabers das Werk nutzen darf. Diese Art von Lizenzierung wird häufig in den Bereichen Musik, Literatur, Kunst und Software eingesetzt, um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer die alleinige Kontrolle über die Nutzung des Werks hat.
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Was bedeutet alleiniges Nutzungsrecht?
Was bedeutet alleiniges Nutzungsrecht? Das alleinige Nutzungsrecht bezeichnet das Recht einer Person oder einer Organisation, ein bestimmtes Gut oder eine bestimmte Ressource allein zu nutzen, ohne dass andere Personen oder Organisationen darauf zugreifen dürfen. Es handelt sich um ein exklusives Recht, das dem Inhaber die volle Kontrolle über die Nutzung des betreffenden Gutes gibt. Dies kann beispielsweise bei Urheberrechten, Patentrechten oder auch bei der Nutzung von Immobilien der Fall sein. Das alleinige Nutzungsrecht ermöglicht es dem Inhaber, über die Nutzung und Verwendung des Gutes zu bestimmen und gegebenenfalls auch wirtschaftlich davon zu profitieren.
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Ist das Nutzungsrecht für die TV-Aufnahme abgelaufen?
Das hängt von den genauen Bedingungen des Nutzungsrechts ab, die im Vertrag oder den Vereinbarungen festgelegt wurden. Es ist möglich, dass das Nutzungsrecht nach einer bestimmten Zeit abläuft oder dass es für einen unbegrenzten Zeitraum gilt. Es ist wichtig, die entsprechenden Dokumente zu überprüfen, um festzustellen, ob das Nutzungsrecht noch gültig ist.
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Wann erlischt ein Nutzungsrecht?
Ein Nutzungsrecht erlischt in der Regel, wenn die vereinbarte Nutzungsfrist abgelaufen ist. Dies kann beispielsweise bei einem Mietvertrag der Fall sein, wenn die vereinbarte Mietdauer endet. Ein Nutzungsrecht kann auch erlöschen, wenn der Nutzer gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen verstößt oder die vereinbarte Gebühr nicht bezahlt. In manchen Fällen kann ein Nutzungsrecht auch durch eine Kündigung seitens des Rechteinhabers erlöschen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Nutzungsrechtsvertrags zu beachten, um zu verstehen, wann das Nutzungsrecht erlischt.
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Wie unterscheidet sich das Besitzrecht von anderen Arten von Rechten, wie zum Beispiel Eigentumsrecht, Nutzungsrecht und geistigem Eigentumsrecht, und wie wirkt es sich auf verschiedene Bereiche wie Immobilien, geistiges Eigentum und persönlichen Besitz aus?
Das Besitzrecht bezieht sich auf die physische Kontrolle und Nutzung eines Gegenstands, während das Eigentumsrecht das Recht auf den Gegenstand selbst darstellt. Das Nutzungsrecht ermöglicht es einer Person, einen Gegenstand zu nutzen, ohne ihn zu besitzen, während das geistige Eigentumsrecht Ideen und Kreationen schützt. Das Besitzrecht ist besonders wichtig im Bereich der Immobilien, da es die physische Kontrolle über das Grundstück und die Gebäude regelt, während das geistige Eigentumsrecht die Rechte an kreativen Werken schützt. Im persönlichen Besitz ermöglicht das Besitzrecht einer Person die Kontrolle und Nutzung ihrer persönlichen Gegenstände, während das Eigentumsrecht das Recht auf den Gegenstand selbst darstellt.
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Wann erlischt das Nutzungsrecht?
Das Nutzungsrecht erlischt in der Regel, wenn die vereinbarte Nutzungszeit abgelaufen ist oder wenn die vereinbarten Nutzungsbedingungen nicht mehr erfüllt werden. Es kann auch erlöschen, wenn der Rechteinhaber die Erlaubnis zur Nutzung widerruft oder wenn der Nutzer gegen die geltenden Gesetze oder Vertragsbedingungen verstößt. In einigen Fällen kann das Nutzungsrecht auch automatisch erlöschen, wenn der Rechteinhaber verstirbt oder sein Recht auf andere Weise erlischt. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Nutzungsrechtsvertrags zu überprüfen, um zu verstehen, wann das Nutzungsrecht erlischt.
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Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nutzungsrecht?
Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nutzungsrecht? Das Wohnrecht gewährt einer Person das Recht, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, unabhängig davon, wem die Immobilie gehört. Es ist also ein persönliches Recht, das mit der Person verbunden ist. Das Nutzungsrecht hingegen erlaubt es einer Person, eine Immobilie für bestimmte Zwecke zu nutzen, wie zum Beispiel für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke. Es ist also eher ein sachliches Recht, das mit der Immobilie selbst verbunden ist. Darüber hinaus ist das Wohnrecht in der Regel lebenslang und nicht übertragbar, während das Nutzungsrecht zeitlich begrenzt sein kann und unter Umständen übertragbar ist. Insgesamt sind Wohnrecht und Nutzungsrecht also unterschiedliche Arten von Rechten, die sich in ihrem Umfang und ihrer Übertragbarkeit unterscheiden.